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Honorarärzte im Krankenaus sozialversicherungspflichtig?

Selbst im Falle der individuell vereinbarten Übernahme einzelner Dienste sollen im Krankenhaus tätige Honorarärzte in der Regel sozialversicherungspflichtig tätig sein, da allein auf die Verhältnisse der Eingliederung in die Betriebsabläufe während der einzelnen Dienste abzustellen sei.

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 12.2.2025 - L 2 BA 6/23.

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