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Projektkoordinator kann selbständig tätig sein
Auch wenn kein Unternehmerrisiko besteht, kann in der Gesamtschau die weitgehende Weisungsfreiheit sowie die unternehmertypische Selbstorganisation der Leistungserbringung prägend und bestimmend für das Gesamtbild der Tätigkeit sein. Daher kann ein externer Projektmanager zur Koordination und administrativen Durchführung eines Kooperationsnetzwerks sozialversicherungsfrei tätig sein.
LSG Sachsen, Urteil v. 22.05.2023 - L 9 BA 22/18.
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