RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 10)

Logopädin als freie Mitarbeiterin kann selbständig tätig sein

Die in der Praxis eines Logopäden als freie Mitarbeiterin tätige Logopädin ist nicht sozialversicherungspflichtig, wenn sie zwar die Praxisräume nutzen darf und die Abrechnungen von der Praxis durchgeführt werden, sie aber nicht an feste Arbeitszeiten gebunden ist, keine Anwesenheitspflicht in den Praxisräumen besteht, sie ausschließlich eine erfolgsabhängige Vergütung erhält und keine Urlaubs-/ Krankheitsvertretung vereinbart ist.

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.11.2021 - L 11 BA 4123/20.

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 25.03.2024