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Sozialrechtliches Statusfeststellungsverfahren reformiert

Endlich wurde das bisher rechtsstaatlich zweifelhafte sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren reformiert - leider erst auf Druck der EU (Richtlinie 2019/882) und zunächst befristet bis zum 30. Juni 2027. Die Antragsmöglichkeiten wurden erweitert, insbesondere kann der Antrag künftig bereits vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Das Verfahren wurde gestrafft und damit beschleunigt. Damit kann das Risiko von gelegentlich existenzgefährdenden Beitragsnachforderungen erheblich reduziert werden. Das Sozialversicherungsrecht bedarf weiterer grundlegender Reformen.

Artikel 2c des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze v. 16.07.2021, BGBl. I 2021, 2970 (2990).

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