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Sozialversicherungsrecht (11 - 20)
Keine Künstlersozialabgabe bei gelegentlichen Aufträgen
Honorarärzte in Krankenhäusern sind in der Regel sozialversicherungspflichtig
Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende von Vereinen sind in der Regel sozialversicherungspflichtig
Säumniszuschläge nur bei vorsätzlichem Handeln
Notarzt im Nebenberuf nicht versicherungspflichtig
Redakteure von Vereinszeitschriften künstlersozialversicherungspflichtig
Vereinsfeste unterliegen nicht der Künstlersozialversicherungspflicht
Nur die Erstattung nachgewiesener Auslagen ist sozialversicherungsfrei
Ehrenamtliche Tätigkeit ist sozialversicherungsfrei
Gesetzliche Beitragsbefreiung für Honorar-Notärzte im Rettungsdienst
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