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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSäumniszuschläge nur bei vorsätzlichem Handeln Säumniszuschläge auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge sind nur zu zahlen, wenn der Zahlungspflichtige seine Zahlungspflicht zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz). BSG, Urteil v. 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R. |
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