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Gesamtkoordinator kann sozialversicherungspflichtig sein

Die Gesamtkoordination des Spielbetriebs eines Jazzclubs, d.h. die Koordination der Raumnutzung mit dem Vermieter, die Absprachen mit dem Catering, die Beauftragung von Technikern, die Bewerbung der Veranstaltung, das Ticketing, die Betreuung der Künstler sowie die Koordinierung von Einlass, Abendkasse und Bewirtung der Gäste ist mit einer so weit reichenden Eingliederung in die Betriebsorganisation verbunden, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.03.2023 - L 4 BA 2739/20.

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