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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseHonorarärzte in Krankenhäusern sind in der Regel sozialversicherungspflichtig Selbst wenn Honorarärzte ihre jeweiligen Dienstschichten einzeln mit dem Krankenhaus vereinbaren und ihre Dienste fachlich eigenverantwortlich und weisungsfrei leisten, sind sie nach Auffassung des Bundessozialgerichts grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Entscheidend ist aber immer die Vertragsgestaltung im Einzelfall. BSG, Urteil v. 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R. |
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