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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVereinsfeste unterliegen nicht der Künstlersozialversicherungspflicht Vereinsfeste unterliegen ebenso wie Rahmenprogramme bei Kundgebungen nicht der Beitragspflicht zur Künstlersozialversicherung, denn diese erfasst nur typische Verwerter künstlerischer oder publizistischer Leistungen. BSG, Urteil v. 28.09.2017 - B 3 KS 2/16 R |
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