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Keine Künstlersozialabgabe bei gelegentlichen Aufträgen

Eine lediglich gelegentliche Erteilung von Aufträgen an Künstler erfüllt auch nicht die Voraussetzungen einer Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung.

SG Münster, Urteil v. 11.07.2019 - S 14 BA 32/18.

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