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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseGeschäftsführende Vorstandsvorsitzende von Vereinen sind in der Regel sozialversicherungspflichtig Vorstandsvorsitzende von Vereinen, die zugleich Aufgaben der laufenden Geschäftsführung wahrnehmen, sind in der Regel sozialversicherungspflichtig. Entscheidend ist aber immer die Vertragsgestaltung im Einzelfall. LSG NRW, Urteil v. 13.02.2019 - L 8 BA 52/18 (rkr). |
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