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Vorstandsvorsitzende sind sozialversicherungspflichtig

Auch im Falle einer in der Satzung als ehrenamtlich qualifizierten Tätigkeit ohne schriftlichem Arbeitsvertrag ist ein Vorstandsvorsitzender in der Regel umfassend weisungsabhängig in den Betrieb des Vereins in funktionsgerecht dienender Teilhabe eingegliedert und unterliegt die als "Aufwandsentschädi-gung" bezeichnete Vergütung der Sozialversicherungspflicht.

LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 13.11.2024 - L 5 BA 10029/21.

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