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Selbständige Yoga-Kursleiter als Lehrer versicherungspflichtig

Selbstständig und ohne die Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers tätige Yoga-Kursleiter sind als Lehrer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine mit der Tätigkeit verbundene therapeutische Zielsetzung bleibt unbeachtlich, solange sie nicht als zielgerichtetes therapeutisches Vorgehen handlungsleitend ist.

LSG Hessen, Urteil v. 28.03.20223 - L 2 R 214/22.

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