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Zweckbetrieb nur bei konkret passender Satzungsregelung

Grundlegende Voraussetzung der Anerkennung eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs ist die Übereinstimmung der zweckbetrieblichen Tätigkeit mit den in der Satzung beschriebenen steuerbegünstigten Zweckverwirklichungsmaßnahmen. Insbesondere bei seit längerer Zeit unveränderten Satzungen kann dies häufig nur im Wege einer - nach Auffassung des BFH tendenziell restriktiven - Auslegung ermittelt werden.

BFH, Urteil v. 5.4.2023 - V R 14/22.

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