RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 10)

Personaleinsatz bei Beschäftigungsgesellschaften geregelt

Der Personaleinsatz von nicht förderungsbedingten Mitarbeitenden in arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaften ist unschädlich für die Qualifizierung als Zweckbetrieb nach § 65 AO, soweit dieses Personal lediglich in einer Weise oder in einem Umfang tätig wird, der zum Erreichen der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist, etwa weil dies vor allem der Ausbildung, Anleitung oder Beaufsichtigung der förderungsbedürftigen Mitarbeitenden dient.

AE Nr. 13 zu § 64 AO idF BMF-Schreiben v. 02.07.2026 - IV D 5 - S 0170/00082/004/015.

© 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn 31.08.2026