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Formelle Anforderungen gelten auch für EU-Körperschaft

Es verstößt nicht gegen Unionsrecht, dass ausländische Kör-perschaften für die gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung die formalen satzungsmäßigen Voraussetzungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen müssen.

FG Münster, Urteil v. 25.10.2023 - 13 K 2542/20 K,F (rkr.).

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