RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 10)

Satzungsvorgaben gelten auch für österreichische Stiftung

Eine Körperschaft mit Sitz in Österreich kann in Deutschland die gesonderte Feststellung gemäß § 60a AO über die Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben für die Satzung beantragen. Dazu muss sie aber die nach deutschem Recht vorgeschriebenen gemeinnützigkeitsrechtlichen Mustersatzungsbestimmungen sinngemäß erfüllen. Verweise auf österreichische Gesetzesbestimmungen sollen nach Auffassung des BFH unberücksichtigt bleiben.

BFH, Urteil v. 18.08.2022 - V R 15/20.

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 25.03.2024