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Gemeinnützigkeitsrechtliche Änderungen ab dem 01.01.2026

Die gemeinnützigkeitsrechtlichen Rahmenbedingungen wurden ab dem 01.01.2026 wie folgt verbessert:

  • Anhebung von Ehrenamtspauschale (960 EUR p.a.), Übungsleiterfreibetrag (3.300 EUR p.a.), der Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige Geschäftsbetriebe (50.000 EUR p.a.),
  • Wegfall des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung bei Einnahmen bis 100.00 EUR p.a.,
  • Aufhebung der buchhalterischen Sphärentrennung bei Einnahmen bis 50.000 EUR p.a.,
  • Anhebung der Zweckbetriebsgrenze für Sportveranstaltungen auf 50.000 EUR p.a.,
  • Anerkennung des E-Sports als gemeinnütziger Zweck,
  • Photovoltaik kann als gemeinnützigkeitsunschädlicher Nebenzweck betrieben werden.

Artikel 5 des Steueränderungsgesetz 2025 v. 22.12.2025, BGBl I 2025, Nr. 363.

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