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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(1 - 10)
Gemeinnützigkeitsrechtliche Änderungen ab dem 01.01.2026
Die gemeinnützigkeitsrechtlichen Rahmenbedingungen wurden ab dem 01.01.2026 wie folgt verbessert:
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Anhebung von Ehrenamtspauschale (960 EUR p.a.), Übungsleiterfreibetrag (3.300 EUR p.a.), der Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige Geschäftsbetriebe (50.000 EUR p.a.),
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Wegfall des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung bei Einnahmen bis 100.00 EUR p.a.,
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Aufhebung der buchhalterischen Sphärentrennung bei Einnahmen bis 50.000 EUR p.a.,
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Anhebung der Zweckbetriebsgrenze für Sportveranstaltungen auf 50.000 EUR p.a.,
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Anerkennung des E-Sports als gemeinnütziger Zweck,
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Photovoltaik kann als gemeinnützigkeitsunschädlicher Nebenzweck betrieben werden.
Artikel 5 des Steueränderungsgesetz 2025 v. 22.12.2025, BGBl I 2025, Nr. 363.
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