RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 10)

Ein wenig mehr Rechtssicherheit bei Katastrophenfällen

Bei Katastrophen, die durch Erlass des Bundesministeriums der Finanzen oder einer obersten Finanzbehörde der Länder festgestellt werden, wird nunmehr für den Nachweis der Hilfebedürftigkeit die Glaubhaftmachung der Notlage sowie der dadurch bedingten Mehraufwendungen ausreichen.

§ 53 Nr. 3 AO i.d.F. des IV. Bürokratieentlastungsgesetzes v. 23.10.2024.

© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn 07.04.2025