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Gemeinnützigkeit bereits bei Vorbereitungshandlungen

Der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anerkennung steht nicht entgegen, wenn die Körperschaft während der Aufbauphase noch keine gemeinnützigen Zwecke verfolgt aber die Tätigkeit darauf gerichtet war, alsbald die organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Förderung der steuerbegünstigten Zwecke zu schaffen.

BFH, Urteil v. 04.12.2025 - V R 11/24; so schon BFH-Urteil v. 23.07.2003 - I R 29/02.

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