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Verkauf von Blutbestandteilen als steuerpflichtiger Betrieb

Die Weiterveräußerung von im Aphereseverfahren gewonnenen Blutbestandteilen der ersten Stufe der Blutfraktionierung zur weiteren Fraktionierung wird nicht mehr als Zweckbetrieb, sondern nunmehr als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eingestuft.

BMF-Schreiben v. 22.06.2022, III C 2 - S 7242-a/19/10007 :005 zu Abschn. 12.9 Abs. 4 Nr. 2 Satz 2 UStAE.

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