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Sportstättenvermietung einer gGmbH ist kein Zweckbetrieb

Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen an Mitglieder eines Sportvereins wird von der Finanzverwaltung als Zweckbetrieb behandelt. Dagegen ist die Vermietung seitens einer sportliche Zwecke fördernden gGmbH an ihre Kunden nicht als Zweckbetrieb nach § 67a AO einzustufen.

FM Schleswig-Holstein v. 08.07.2024, Az. VI 314-S 0186 a-005, KSt-Kurzinfo 2024 Nr. 4.

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