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Keine Gemeinnützigkeit bei eigenwirtschaftlichem Interesse

Verbleiben Kunstgegenstände im Herrschaftsbereich des Stifters, der dazu Räume in seinem Wohnhaus zu einem überhöh-ten Preis an die Stiftung vermietet, schließt das überwiegende eigenwirtschaftliche Interesse des Stifters eine gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung der Stiftung aus.

FG Köln, Urteil v. 25.05.2023 - 10 K 2066/21 (rkr.).

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