Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ |
 |
|
 |
Suche unter FAQ |
 |
|
 |
|
Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
zurück zur Übersicht
zurück
(1 - 10)
Promotionsstipendium kann einkommensteuerpflichtig sein
Leistungen aus einem Stipendium sind als wiederkehrende Bezüge einkommensteuerpflichtig, wenn der Stipendiat für die Gewährung der Leistungen eine wie auch immer geartete wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat, wobei allein das durch das Stipendium geförderte Vorhaben keine solche Gegenleistung darstellt.
BFH, Urteil v. 28.9.2022 - X R 21/20.
|