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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseHeisenbergstipendien können steuerfrei sein Die bewilligten Stipendienmittel sind steuerfrei, solange sie nicht die nach allgemeiner Verkehrsauffassung erforderlichen typischen Lebenshaltungskosten in der konkreten sozialen Situation überschreiten. BFH, Beschluss v. 24.10.2023 - VIII R 11/22. |
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