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Obergrenze für Zuzahlungen bei Kita-Betreuung ist nichtig

Die strikte Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern ist mit dem Grundsatz der Trägerpluralität und der den Trägern vom Kinderbetreuungseinrichtungen gewährleisteten Autonomie unvereinbar, denn die Obergrenze berücksichtigt nicht, ob der jeweilige Träger zur Verwirklichung seiner gewählten pädagogischen Zielsetzung zwingend auf zusätzliche Einnahmen angewiesen ist, die er durch höhere Zuzahlungen decken will.

BVerwG, Urteil v. 26.10.2023 - 5 C 6.22.

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