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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse'Überbrückungshilfe' auch für gemeinnützige Rechtsträger Das Bundesprogramm gewährt die Zuschüsse in Form von sogenannten Billigkeitsleistungen zu den betrieblichen Fixkosten für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Corona-bedingtem Umsatzausfall von mindestens 40 %. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-07-08-ueberbrueckungshilfe.html. |
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