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Kein Zuwendungsanspruch bei vorzeitiger Auftragserteilung

Ein Antragsteller, der vor Erlass des Förderbescheides bzw. vor der ausdrücklichen Zustimmung der Bewilligungsstelle zum vorzeitigen Maßnahmebeginn mit der Realisierung der zur Förderung beantragten Maßnahme beginnt, gibt zu erkennen, dass er das Projekt ungeachtet einer möglichen öffentlichen Förderung realisieren will und kann. Die Bewilligung der Zuwendung trotz vorzeitigen Maßnahmebeginns würde daher einen zuwendungsrechtlich nicht gewollten Mitnahmeeffekt bewirken, den Zuwendungsgeber vermeiden wollen.

VG München, Urteil v. 29.05.2024 - M 31 K 24.135.

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