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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVertrauensschutz hinsichtlich bekannter Sachverhalte Dem Zuwendungsgeber bei der Entscheidung über die Zuschussvergabe bekannte Sachverhalte können eine spätere Zuschussrückforderung nicht rechtfertigen, wenn der Zuwendungsempfänger auf die Rechtmäßigkeit der Zuschussver-gabe vertrauen durfte. VGH München, Beschluss v. 25.4.2024 - 4 ZB 23.950. |
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