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Haftung von Vorstand und Geschäftsführung

Verein • GmbH

Mit den vermehrten wirtschaftlichen Problemen richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Haftung der verantwortlichen Personen in Verein und GmbH. Der Vereinsvorstand, die GmbH-Geschäftsführung und in geringerem Maße die Vereinsgeschäftsführung sehen sich persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt.

Insbesondere die ehrenamtlichen Gremiumsmitglieder sind über ihre Haftungsrisiken in aller Regel unzureichend informiert. Wenigen ist bewusst, dass mit der Übernahme einer Leitungsposition in einem Verein oder einer GmbH auch eine weitreichende persönliche Verantwortung verbunden sein kann.

Leitungskräfte können für die sorgfältige Führung der Amtsgeschäfte mit ihrem Privatvermögen haften - wogegen sinnvolle Vorkehrungen möglich und nötig sind. Eventuell ist auch eine Umgestaltung der Organisationsstruktur - mit in der Praxis vorrangig formalen Folgen - oder eine Auslagerung risikobelasteter Geschäftsbereiche in eigene Rechtsformen zu erwägen.

Die in Betracht kommenden Haftungsursachen, die strafrechtliche Verantwortung und die Möglichkeiten zur Risikominimierung - einschließlich einer möglichen strategischen Neuausrichtung der Organisationsstruktur auch unter dem Blickwinkel des KonTraG - werden erläutert:

  • anstellungsrechtliche Stellung und strafrechtliche Verantwortung von Vorständen und Geschäftsführern,
  • haftungsrechtliche Risiken einschließlich der Durchgriffshaftung und steuerrechtlichen Haftung,
  • Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftsführung,
  • organisatorische und strukturelle Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung und
  • notwendige Maßnahmen zur Begrenzung der persönlichen Haftung in Krisensituationen

 

 

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