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Stiftungssatzung
Anforderungen der einzelnen
Stiftungsaufsichtsbehörden berücksichtigen
Aber: deren Mustersatzungen bergen Konfliktpotential
Mustersatzung für einfache Stiftung
unter www.vereinsrecht.de
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Stiftungsname
Grundsatz der Namenswahrheit
Bezeichnung "Stiftung" ist nicht der rechtsfähigen
Stiftung vorbehalten
Täuschung muss vermieden werden
Unterscheidungsfähigkeit
Marketing-Aspekte berücksichtigen
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Sitz
Bezug zur Stiftungstätigkeit erforderlich
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Zweck
exakte Beschreibung der Ziele und Art ihrer Verwirklichung
eine gemeinnützige Tätigkeit darf sich nur in diesem
Rahmen bewegen
nicht alle Zwecke müssen stets gleichzeitig verwirklicht werden
spätere Zweckänderung weitgehend ausgeschlossen
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spitzenverbandsspezifische Verpflichtungen
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Gemeinnützigkeit
ausschließliche und unmittelbare Gemeinwohlförderung
Die Stiftung
verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige/mildtätige/kirchliche
Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Selbstlosigkeit
Die Stiftung
ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittelbindung für Satzungszwecke
Mittel der
Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt
werden.
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Vermögensausstattung
Erstausstattung
Genehmigungsvorgaben der Stiftungsbehörden
zur Mindestausstattung
Grundsatz der Vermögenserhaltung
Rücklagenbildung kann vorgesehen werden
andernfalls gilt ein Thesaurierungsverbot für
Erträge
Annahme von Zustiftungen vorsehen
Richtlinien zu Vermögensverwaltung?
möglichst keine Verkaufsbeschränkungen
vorsehen
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Verwendung von Stiftungsmittel
Ausschluss eines Rechtsanspruchs auf Zuwendungen
Rechnungslegungspflichten
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Vorstand
Zusammensetzung
Berufung, Auswahl, Abberufung
Zuständigkeit
Vertretungsbefugnis
möglichst keine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot
Haftungsbeschränkung
Sitzungsgeld / Gehalt
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Stiftungsversammlung
Zusammensetzung
Einberufungsvoraussetzungen, -verfahren
Zuständigkeit
Beratung, Informationsrecht
Abberufung
Rücktritt
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Stiftungsrat, -kuratorium
Zusammensetzung
Soll-Vorgaben, keine Überschneidung mit Vorstandsmitgliedschaft
Berufung, Auswahl, Abberufung
Einberufung
Beurkundungsform der Versammlungsbeschlüsse
Zuständigkeit
Sitzungsgeld
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weitere Organe
Präsidium, Ausschuss, Aufsichts-/Verwaltungs-/Beirat
Zusammensetzung
Zuständigkeit
Einberufungsverfahren
Amtsdauer
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Satzungsänderungen, Umwandlung
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Auflösung und Anfallberechtigung
zuständiges Gremium
notwendige Mehrheitsverhältnisse
Sicherstellung der gemeinnützigen Vermögensbindung
kursiv = weitere Aspekte, Alternativen
Veröffentlichungshinweis
Stiftungssatzung, zusammen mit Christian Koch, npo
consult, Bonn, Verlag C.H. Beck (München) 2004,
192 Seiten, ISBN 3-406-51615-7, EUR 24,00. Reihe Beck'sche
Musterverträge, Band 47. Mit CD-Rom. Leseprobe
(PDF-Datei).
In der bewährten Reihe Beck'sche Musterverträge
liegt mit diesem Band eine Sammlung umfassend kommentierter Stiftungssatzungen
vor. Vielfältige Satzungsvarianten decken praktisch jede Situation
ab: Förderstiftung, operativ tätige Stiftung, Bürgerstiftung und
Familienstiftung, letztere steuerbegünstigt und steuerpflichtig.
Der Einführungsteil behandelt die unterschiedlichen Motive der Stiftungsgründung,
Alternativen zur Stiftung, Gremiengestaltung, Gründungsverfahren
und Grundzüge des Stiftungsmanagements. Als Schwerpunkt werden die
besonderen Aspekte der Corporate Governance von Stiftungen
dargestellt. Diese Regeln zur guten Stiftungsführung sind für den
Stifter besonders wichtig, da die Stiftung auch über sein Ableben
hinaus möglichst wirkungsvoll den Stiftungszweck verfolgen soll.
Für private Stifter, gemeinnützige Organisationen und Berater enthält
der Band unmittelbar verwertbare Musterformulierungen und Checklisten.
Bestehende Stiftungen erhalten Anregungen, wie sie Ihre Strukturen
an zeitgemäße Nonprofit-Governance-Standards anpassen können. Literaturhinweise,
Links und Adressen runden des Informationsangebot ab.
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