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FAQ - VereinRubrik 'Vorstandsamt' Frage: Darf man als
Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzender zum Vorstandsvorsitzenden gewählt werden? Antwort: Wenn die Vereinssatzung keine anderweitige Auslegung nahelegt, können Ehrenvorsitzende /-vorstandsmitglieder grundsätzlich nicht gleichzeitig dem stimmberechtigten Vorstand angehören. Wenn mit der Ehrung nach der Satzung nur eine Titulierung ohne sonstige Funktion verbunden ist, spricht viel für die Zulässigkeit der "Doppelfunktion". zurück zur Rubrik 'Vorstandsamt'
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