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FAQ - StiftungRubrik 'Gründung' Frage: Muss ich mich bei einer Stiftungsgründung an die Vorschläge der Stiftungsaufsicht halten? Antwort: Die Stiftung wird erst durch die Anerkennung seitens der Stiftungsaufsicht rechtsfähig. Die Stiftungsaufsicht darf die Anerkennung nur verweigern, wenn die Stiftungsgründung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würde. Ggf. sind hier rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der Stiftungsaufsicht einzuleiten. Manche Stiftungsaufsicht neigt zum Beispiel dazu, zur Arbeitsersparnis bestimmte, ihr bekannte Formulierungen in der Stiftungssatzung zu fordern. Hier hilft bei Blockaden die Bitte um rechtsmittelfähige Bescheidung. zurück zur Rubrik 'Gründung'
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