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FAQ - StiftungRubrik 'Personal und Ehrenamt' Frage: Welche Auswirkungen hat eine Personalüberlassung zwischen Verein / Stiftung und Tochtergesellschaft? Antwort: Wenn es sich um Verwaltungspersonal handelt, ist die Personalüberlassung möglicherweise umsatzsteuerpflichtig (falls keine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt) und kann im Falle einer Kostenerstattung als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu beurteilen sein. In anderen Fällen kann die Peronalüberlassung steuerlich unschädlich sein. Zusätzlich sind weitere Vorschriften, z.B. das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, zu beachten. zurück zur Rubrik 'Personal und Ehrenamt'
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