FAQ - SteuerrechtRubrik 'Spendenrecht' Frage: Muss eine steuerbegünstigte Organisation einen schriftlichen Nachweis oder Rechnungskopien aus dem Ausland für die dort ausgegebenen Spendengelder vorlegen? Reicht auch eine Bestätigung der Empfängerbank über den Eingang der Spendenmittel? Antwort: Die steuerbegünstigte Zielsetzung der eingesetzten Spendenmittel muss plausibel sein. Eine Bestätigung der ausländischen Empfängerbank über den Geldeingang ist nur in den seltensten Fällen ausreichend. zurück zur Rubrik 'Spendenrecht'
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