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FAQ - SpendenrechtRubrik 'Sachspenden' Frage: Wie ist der Wert der Sachspende für die Zuwendungsbestätigung zu ermitteln? Antwort: Bei dem häufigsten Fall einer Spende von gebrauchten Gegenständen (z.B. Altkleider) darf regelmäßig nur der Altmaterialwert angesetzt werden, wenn nicht besondere Umstände für einen realistisch erzielbaren Marktwert der Sachspende sprechen. Diese wertbildenden Faktoren müssten in den Unterlagen der Organisation aussagekräftig dokumentiert und zur Prüfung bereit gehalten werden, da die Erzielbarkeit eines Marktwertes von der Finanzverwaltung und dem BFH als Ausnahmefall angesehen wird. Sachspenden von Unternehmen dürfen dagegen zum so genannten Entnahmewert (Buchwert) angesetzt werden. Bei wertvollen Sachspenden wird gelegentlich ein Gutachten eingeholt oder auf Marktuntersuchungen zurückgegriffen (z.B. bei PKW´s). zurück zur Rubrik 'Sachspenden'
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