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Muss eine steuerbegünstigte Organisation einen schriftlichen Nachweis oder Rechnungskopien aus dem Ausland für die dort ausgegebenen Spendengelder vorlegen? Reicht auch eine Bestätigung der Empfängerbank über den Eingang der Spendenmittel?
Ist die Spende an eine im Ausland ansässige Organisation in der Steuererklärung berücksichtigungsfähig?