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FAQ - VereinRubrik 'Buchführung, Prüfung und Revision' Frage: Muss die Jahresrechnung eines Vereins vor einer Mitgliederversammlung von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater o.ä. geprüft werden? Antwort: Nur dann, wenn sich dies aus der Vereinssatzung, der bisherigen Vereinsübung als Gewohnheitsrecht oder in besonderen Fällen aus gesetzlichen Vorschriften ergibt. zurück zur Rubrik 'Buchführung, Prüfung und Revision'
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