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FAQ - Gemeinnützige GmbHRubrik 'Gemeinnützigkeit' Frage: Kann, darf oder muss zwischen Verein und GmbH eine Kostenerstattung für erbrachte Leistungen stattfinden? Antwort: Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht darf eine steuerbegünstigte Organisation einer anderen, gleichfalls steuerbegünstigten Organisation einen Teil ihrer Mittel (auch Leistungen) zuwenden. In diesem Umfang besteht also keine Kostenerstattungspflicht. Gesellschaftsrechtlich kann dies aber eine anteilige Rückzahlung des Stammkapitals bedeuten und dadurch zu Regreßansprüchen führen. Auch zuschussrechtlich kann eine kostenlose Leistungserbringung unzulässig sein oder zu Nachteilen bei der Zuschussabrechnung führen. zurück zur Rubrik 'Gemeinnützigkeit'
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