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FAQ - VereinRubrik 'Buchführung, Prüfung und Revision' Frage: Kann ein Mitglied eines mitgliederstarken Vereins die Vorlage eines schriftlichen Berichts in der Hauptversammlung verlangen, wenn die Satzung dazu keine Regelung enthält? Antwort: Soweit eine Rechenschaftslegungsfrist nach der Satzung oder Vereinsgewohnheitsrecht besteht, muss der Rechenschaftsbericht in der Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen, jedes Mitglied hat ein Einsichtsrecht (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 666 und § 259 f.). Entgegenstehende Satzungsbestimmungen sind unwirksam. zurück zur Rubrik 'Buchführung, Prüfung und Revision'
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