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FAQ - VereinRubrik 'Buchführung, Prüfung und Revision' Frage: Darf ein Verwandter (z.B. Bruder/Schwester) des Vorstandes eine Kontrollfunktion, z.B. Revision, Kassenprüfung, im Verein übernehmen? Antwort: Ja, wenn das in der Vereinssatzung vorgesehene Wahlverfahren eingehalten ist und die zuständigen Vereinsgremien über die Situation informiert sind. Die Auswahlentscheidung liegt als Ermessensentscheidung in der Verantwortung der dafür in der Vereinssatzung vorgesehenen Gremien. Die gewählten Amtsinhaber haften dem Verein für die sorgfältige Wahrnehmung ihrer Aufgaben und sind dafür auch strafrechtlich verantwortlich. zurück zur Rubrik 'Buchführung, Prüfung und Revision'
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