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FAQ - VereinRubrik 'Buchführung, Prüfung und Revision' Frage: Gibt es eine gesetzliche Grundlage, in der verankert ist, dass der 1. Vorsitzende eines Vereins bzw. die anderen Vorstandsmitglieder an einer Kassenprüfung n i c h t teilnehmen dürfen? Antwort: Die Arbeit der Kassenprüfer darf in keiner Weise, also auch nicht durch anwesende Vorstandsmitglieder, beeinträchtigt werden. Es spricht bei umfangreicherem Prüfungsbedarf viel dafür, dass der Kassenprüfer berechtigt ist, die Prüfung auch ohne die (ständige) Anwesenheit anderer Personen durchzuführen. zurück zur Rubrik 'Buchführung, Prüfung und Revision'
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