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FAQ - VereinRubrik 'Buchführung, Prüfung und Revision' Frage: Haben die Vereinsmitglieder einen Anspruch auf Einsichtnahme in alle Vereinsunterlagen, z.B. die Konten, Verträge oder Mitgliederlisten? Antwort: Das einzelne Vereinsmitglied hat diese Rechte nur bei Darlegung eines berechtigten (besonderen) Interesses und nur in dem daraus sich ergebenden Umfang: in der Regel hat es einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Mitgliederlisten. zurück zur Rubrik 'Buchführung, Prüfung und Revision'
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