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FAQ - VereinRubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl' Frage: Muss/kann der Vorstand eines Vereins in geheimer Wahl gewählt werden, wenn die Satzung dazu keine Regelung enthält? Antwort: Der Wahlmodus wird mangels abweichender Regelung in der Satzung grundsätzlich vom Versammlungsleiter bestimmt. Aber der Versammlungsleiter kann (muss nicht) zum Wahlmodus einen Antrag zur Geschäftsordnung zulassen, dann ist dessen Votum zu befolgen. Der Versammlungsleiter muss eine geheime Wahl anordnen, wenn Abstimmende andernfalls ganz offensichtlich an einer unbeeinflussten Stimmabgabe gehindert wären. zurück zur Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'
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