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FAQ - VereinRubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl' Frage: Wie kann sich der Verein gegen eine das Vereinsleben störende Opposition wehren? Antwort: Auch abweichende Auffassungen haben in einem Verein ihre Berechtigung. Wenn allerdings das Vereinsleben durch unkreatives "Stören" ganz erheblich beeinträchtigt wird, kann - nach Abmahnung - eventuell ein Vereinsausschluss wegen vereinsschädigendem Verhalten in Betracht kommen. Denn jedes Vereinsmitglied ist zur Förderung der Vereinsziele verpflichtet. zurück zur Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'
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