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FAQ - VereinRubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl' Frage: Ist die Jahreshauptversammlung eines Vereins öffentlich, d.h. jeder hat Zutritt? Antwort: Die Jahreshauptversammlung (= Mitgliederversammlung) ist, sofern die Vereinssatzung keine anderslautende Regelung enthält und kein abweichendes Gewohnheitsrecht besteht, nicht öffentlich. Gäste dürfen bei Vorliegen ganz außergewöhnlicher Umstände und ansonsten nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung teilnehmen (wenn die Satzung dies nicht ausschließt). Sie dürfen sich aber nur dann an der Diskussion beteiligen, wenn die Versammlung damit einverstanden ist. zurück zur Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'
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