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FAQ - VereinRubrik 'Steuerrecht (Allgemein)' Frage: Ist ein Verein steuerpflichtig, wenn sich kein Vermögen ansammelt und gibt es einen Freibetrag? Antwort: Ein nicht gemeinnütziger Verein ist steuerpflichtig, wenn er Einnahmen erzielt. Mitgliedsbeiträge, die nicht indirekt für eine Gegenleistung gezahlt werden, unterliegen keiner Steuerpflicht. Von dem ermittelten Einkommen bleibt ein Freibetrag bis zu 5.000 EUR steuerfrei. zurück zur Rubrik 'Steuerrecht (Allgemein)'
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