RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Grundlagen
Vereinssatzung
FAQ
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

FAQ - Verein

Rubrik 'Vorstandsamt'

 

Frage:
Dürfen einem Vorstandsmitglied seine Auslagen erstattet werden oder darf ihm die Organisation eine Entschädigung für den eingesetzten Zeitaufwand zahlen?

Antwort:
Wenn die Satzung dies ausdrücklich vorsieht und das dabei einzuhaltende Verfahren eingehalten wird, darf eine Entschädigung für Zeitaufwand gezahlt werden. Andernfalls dürfen nur aus Anlass der Tätigkeit konkret entstandene, angemessene und im Grundsatz abgesprochenen Fremdauslagen ersetzt werden, falls sich dies aus der Satzung, dem Vereinsgewohnheitsrecht oder einem Mitgliederversammlungsbeschluss ergibt. Ein großzügigeres Vorgehen gefährdet die Steuerbegünstigung bzw. führt bei einem nicht als steuerbegünstigt anerkannten Verein zur Rückforderungsansprüchen hinsichtlich der Zahlungen.

 

zurück zur Rubrik 'Vorstandsamt'

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 09.02.2024