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FAQ - VereinRubrik 'Vorstandsamt' Frage: Wie ist zu verfahren, wenn der Verein durch Rücktritt seiner Vorstandsmitglieder nicht mehr handlungsfähig ist? Antwort: Falls der Rücktritt der Vorstandsmitglieder wirksam erfolgt sein sollte, wird dann das Vereinsgericht auf Antrag einen Notvorstand bestellen. Möglicherweise ist aber der die Handlungsunfähigkeit herbeiführende Rücktritt gar nicht wirksam und das Vorstandsmitglied mit allen haftungsrechtlichen Risiken noch im Amt. Es ist verpflichtet, die notwendigen Schritte für die Neuwahl zeitnah zu veranlassen. zurück zur Rubrik 'Vorstandsamt'
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