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FAQ - Spendenrecht

Rubrik 'Sachspenden'

 

Frage:
Was bedeutet es, dass bei Sachspenden aus einem Betriebsvermögen der "Entnahmewert" in der Zuwendungsbestätigung anzusetzen ist?

Antwort:
Bei Spenden von (also aus) Unternehmen dürfen die Unternehmer bei der Entnahme des Gegenstandes aus dem Unternehmen den (Rest-)Buchwert ansetzen, müssen also nicht extra den Marktwert ermitteln (so genanntes Buchwertprivileg). Dieser Wert ist in der Zuwendungsbestätigung anzugeben. Falls der Marktwert offensichtlich niedriger ist als der Buchwert, ist statt dem Buchwert allerdings der niedrigere Marktwert anzusetzen.

 

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