Ausbildung und Werdegang
Rechtswissenschaftliches Studium/Referendariat in Bonn, Freiburg, Köln
Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen
Fortbildung zum Steuerberater in Köln
Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zuletzt als
Prüfungsleiter und Prokurist
Bundesweite Tätigkeit als Rechtsanwalt und Steuerberater in eigener
Kanzlei in Bonn
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gemeinnützigkeits- und Umsatzsteuerrecht der Nonprofit-Organisation einschließlich Gestaltungsberatung,
Klärung von Grundsatzfragen mit der Finanzverwaltung in Verfahren bis zum BFH
- Beratung zur Gestaltung gemeinnütziger Konzernstrukturen, zur Rechtsformwahl, Rechtsform- und Strukturänderung
- Gestaltung, Auslegung und Anwendung von Satzung, Statut und Gesellschaftsvertrag, Corporate Governance und Corporate Compliance bei Nonprofit-Organisationen
Buchveröffentlichungen
- Mitautor des Kommentars Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, 3. Auflage 2023
- Mitautor des Handbuchs Weitemeyer, Schauhoff, Achatz, Umsatzsteuerrecht für den Nonprofitsektor, 1. Auflage 2019
- Mitautor in von Holt/ Koch, Gemeinnützige GmbH, 3. Auflage 2015
- Mitautor in von Holt/Koch, Stiftungssatzung, 2. Auflage 2011
Periodika (Auswahl)
- Konkurrentenklage gegen eine arbeitstherapeutische Beschäftigungsgesellschaft, Anmerkung jurisPR-SteuerR 10/2023 Anm 2
- Gemeinnützigkeitsrechtliche Hürden für Betriebskindergärten und das Ehrenamt, DStR 2022, 916
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Mitgliedschaften und sonstige Tätigkeiten (Auswahl)
- Lehraufträge u.a. an der Katholischen Hochschule Mainz
- Referent u.a. bei Verbandstagungen, Managementlehrgängen sowie bei Fachtagungen zur Fortbildung des Berufsstandes, insbesondere zum
Gemeinnützigkeits- und Umsatzsteuerrecht, zu Umstrukturierungen sowie zu Rechten/Pflichten von Führungskräften/Corporate Compliance
- Mitgliedschaften in einschlägigen beruflichen Vereinigungen
Anfragen
Wir bitten um Verständnis, dass wir inhaltliche Auskünfte
aus berufsrechtlichen Gründen (z.B. Kammergericht Berlin,
Az. 5 U 96/02) ausnahmslos nur im Rahmen eines
Beratungsauftrages erteilen können. Dies gilt auch für
Anfragen von Kollegen.
Aufträge bedürfen zu ihrer Annahme der ausdrücklichen
Bestätigung.
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