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Aufwendungen für einen Schulhund sind Werbungskosten

In Abweichung zur bisherigen Rechtsauffassung akzeptiert der BFH nunmehr, dass der Halter die allgemeinen Kosten eines Schulhundes im Rahmen eines Konzepts der tiergestützten Pädagogik zur Hälfte und die Kosten der Ausbildung zum Therapiehund sogar vollständig als Werbungskosten absetzen kann, wenn der Hund innerhalb einer regelmäßig fünftägigen Unterrichtswoche arbeitstäglich in der Schule eingesetzt wird.

BFH, Urteil v. 14.01.2021 - VI R 15/19.

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