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Zweckbetrieb bei arbeitsteiligem Zusammenwirken

Eine gemeinnützige Organisation, die eine andere gemeinnützige Organisation bei deren Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke eigenverantwortlich gegen Entgelt unterstützt, kann damit einen Zweckbetrieb nach § 65 AO unterhalten, wenn sie hierdurch zugleich ihre eigenen satzungsmäßigen Ziele verfolgt.

BFH, Urteil vom 17. Februar 2010 - I R 2/08

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