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Gemeinnützigkeitsrecht gilt in Deutschland als EU-konform

Das Gemeinnützigkeitsrecht ist unionsrechtlich eine "Alt-Beihilfe", deren Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nur auf Initiative der EU-Kommission überprüft werden müsste.

BFH, Urteil v. 12.05.2022 - V R 37/20.

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